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Kann ich nach der Einleitung des Signaturprozesses weitere Unterschriftsrechte hinzufügen?
Kann ich nach der Einleitung des Signaturprozesses weitere Unterschriftsrechte hinzufügen?

Finden Sie hieraus, warum Sie nach Einleitung des Unterschriftsprozesses keine weiteren Personen zur Unterschrift einladen können

Vor über einem Jahr aktualisiert

Grundsätzliches

Die Signaturprozess von top.legal folgt den Vorgaben der eIDAS Verordnung der Europäischen Union. Demnach muss die Integrität des Dokuments im Rahmen der Signatur sichergestellt werden. Das heißt, wir müssen als Anbieter überprüfen können, ob das Dokument nach der Unterschrift verändert worden ist. Zudem muss das Dokument mit der unterschreibenden Partei verknüpft werden.

Kann ich nach der Einleitung des Signaturprozesses weitere Unterschriftsrechte einräumen?

Ein nachträgliches Hinzufügen von Unterschriften zu einem Dokument würde leider die Vorgaben des Gesetzgebers für elektronische Signaturen verletzen. So werden die die Daten der unterschreibenden Personen mit der Einleitung des Unterschriftsmodus in den Metadaten des Dokuments hinterlegt. Fügt man eine weitere Person hinzu, würde man die Metadaten des Dokuments verändern, was einer Verletzung der Integrität des Dokuments gleichkommt. Dies ist nach den Vorgaben der Europäischen Union allerdings nicht gestattet (siehe oben).

In einem gedruckten Dokument gestaltet sich der Prozess sehr ähnlich. Möchte man zum Beispiel auch hier eine weitere Person als unterzeichnende Partei hinzufügen, können hier Funktion, Name und Datum der Unterschrift im Dokument (handschriftlich) ergänzt werden. Auch hier erfährt das Dokument eine Änderung. Haben bereits Personen zuvor unterschrieben, so muss man die unterzeichnenden Personen in Kenntnis setzen, dass das Dokument geändert wurde. Üblicherweise zeichnen die Unterzeichner des Dokuments die Änderung als Zeichen Ihres Einverständnisses nochmals mit einer Paraphe ab.

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